Die
Bürgergemeinde
Bürgergemeinde und Einwohnergemeinde trennten sich im Jahre 1965.
Oberstes Organist die Bürgergemeinde-Versammlung, welche in der Regel
zweimal jährlich tagt. Ausführende Behörde ist der aus 7 Mitgliedern
und 3 Ersatzmitgliedern bestehende Bürgerrat. Die Bürgergemeinde hat
folgende Aufgaben gemäss
Gemeindeordung:
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1.
Bestand (Art.51Kantonsverfassung)
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1.1
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Die Bürgergemeinde Kestenholz ist eine Gemeinde im Sinne der Verfassung
und des Kantons Solothurn vom 8. Juni 1986 und des Gemeindegesetzes |
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1.1
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Sie umfasst das herkömmliche und ihr verfassungsmässig garantierte Gebiet
mit allen in der Gemeinde heimatberechtigen Personen, ohne Rücksicht auf den Wohnsitz.
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2.Aufgaben
(Art.52 Kantonsverfassung)
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2.1
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Die Aufgaben der Gemeinde ergeben sich aus der Gemeindeautonomie und
eidgnössischen und kantonalen Verfassungs- und Gesetzgebung. |
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2.2
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Sie |
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a) |
regelt die Organisation und bestellt die Behörden und Verwaltungsorgane; |
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b) |
erteilt das Gemeindebürgerrecht oder sichert es zu; |
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c) |
verwaltet ihre Güter; |
d)
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sorgt für eine naturnahe Bewirtschaftung ihrer Wälder und Allmenden
sowie deren Pflege als Erholungsgebiet und schützt die Umwelt; |
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e) |
fördert nach Massgabe ihrer Mittel die kulturelle und soziale Wohlfahrt; |
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f) |
strebt einen ausgeglichenen Haushalt an. |
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