Gemeindeverwaltung
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4703 Kestenholz
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Die Bürgergemeinde


Bürgergemeinde und Einwohnergemeinde trennten sich im Jahre 1965. Oberstes Organist die Bürgergemeinde-Versammlung, welche in der Regel zweimal jährlich tagt. Ausführende Behörde ist der aus 7 Mitgliedern und 3 Ersatzmitgliedern bestehende Bürgerrat. Die Bürgergemeinde hat folgende Aufgaben gemäss Gemeindeordung:

1. Bestand (Art.51Kantonsverfassung)

1.1

Die Bürgergemeinde Kestenholz ist eine Gemeinde im Sinne der Verfassung und des Kantons Solothurn vom 8. Juni 1986 und des Gemeindegesetzes

1.1


Sie umfasst das herkömmliche und ihr verfassungsmässig garantierte Gebiet mit allen in der Gemeinde heimatberechtigen Personen, ohne Rücksicht auf den Wohnsitz.

2.Aufgaben (Art.52 Kantonsverfassung)

2.1

Die Aufgaben der Gemeinde ergeben sich aus der Gemeindeautonomie und eidgnössischen und kantonalen Verfassungs- und Gesetzgebung.

2.2

Sie
a) regelt die Organisation und bestellt die Behörden und Verwaltungsorgane;
b) erteilt das Gemeindebürgerrecht oder sichert es zu;
c) verwaltet ihre Güter;
d)
sorgt für eine naturnahe Bewirtschaftung ihrer Wälder und Allmenden sowie deren Pflege als Erholungsgebiet  und schützt die Umwelt;
e) fördert nach Massgabe ihrer Mittel die kulturelle und soziale Wohlfahrt; 
f) strebt einen ausgeglichenen Haushalt an.

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