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Erneuerbare Energien
Informationsanlass vom 28.11.2011 über Erneuerbare
Energien
Präsentation Elektra Fulenbach, Kestenholz, Wolfwil (pdf)
Präsentation Nationale Netzgesellschaft Swissgrid (pdf)
Information der
Energiefachstelle Kt. SO zur Förderung von PV-Anlagen (pdf)
Förderbeiträge für PV-Anlagen
durch Kanton SO: Bedingungen (pdf)
Förderbeiträge für PV-Anlagen durch
Kanton SO: Gesuchseingabe (pdf)
Photovoltaik-Anlagen:
Gesetzliche Grundlage
Die Abnahme und Abrechnung von erneuerbaren Energie aus Photovoltaik-Anlagen ist
im Artikel 7 Energiegesetzes geregelt. Dieser Artikel lautet wie folgt:
1 Netzbetreiber sind verpflichtet, in
ihrem Netzgebiet die fossile und erneuerbare Energie, ausgenommen
Elektrizität aus Wasserkraftanlagen mit einer Leistung über 10 MW, in einer
für das Netz geeigneten Form abzunehmen und zu vergüten. Bei der Produktion
von Elektrizität aus fossilen Energien gilt die Abnahmepflicht nur, wenn die
Elektrizität regelmässig produziert und gleichzeitig die erzeugte Wärme genutzt
wird.
2 Die Vergütung richtet sich nach marktorientierten Bezugspreisen
für gleichwertige Energie. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
3 Die Netzbetreiber liefern die Energie den Produzenten zu
Bezugspreisen, die sie von den übrigen Abnehmern verlangen.
Anschlussbedingungen
Der Energie Kestenholz ist ein Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen
einzureichen. Aufgrund des Gesuches wird geklärt, wie der Anschluss erfolgen
kann und welche Netzveränderungen nötig sind, um den Solarstrom abnehmen zu
können.
Sämtliche Erschliessungs- und Anschlusskosten ab Solaranlage/Hausanschluss bis
zum bestehenden Anschlusspunkt müssen durch den Anlagenbetreiber bezahlt werden.
Die technische Ausführung erfolgt nach unseren Auflagen. Für Kosten von nötigen
Netzverstärkungen ab dem Anschlusspunkt weiter in unser Netz besteht die
Möglichkeit, von der Elcom zurückerstattet zu bekommen. Damit dies möglich ist,
müssen wir die Kosten vorfinanzieren und nach Abschluss der Arbeiten der Elcom
ein Gesuch um Rückerstattung mit den entsprechenden Unterlagen einreichen.
Aufgrund der Unterlagen entscheidet die Elcom über die Höhe der Vergütung. Nicht
zurückerstattete Kosten müssen wir Ihnen eventuell - je nach Grund –
weiterbelasten.
Anschlussgesuch erneuerbare Energien (pdf)
Abrechnung
Die Messung der produzierten Energie erfolgt separat und unabhängig vom
Eigenverbrauch des Produzenten (Bruttomessung und –abrechnung). Dem Produzenten
wird die brutto produzierte Solarstrom-Menge entschädigt. Demgegenüber erhält
der Produzent eine Rechnung für den eigenen Verbrauch zu den allgemein gültigen
Bezugstarifen. Mit dieser Abrechnungsart folgen wir der Empfehlung des
Bundesamtes für Energie vom 10. Februar 2010.
Entschädigung Solarstrom je kWh:
Jahr 2011
Für alle Anlagen: 12.0 Rappen im Hoch- und Niedertarif
Jahr 2012
Für Anlagen bis 30kW: 12.0 Rappen im Hoch- und Niedertarif
Für Anlagen ab 30 kW: 9.0 Rappen im Hoch- und Niedertarif
Wenn der Anlagenbetreiber mehrwertsteuerpflichtig ist, kommt zu den
Vergütungssätzen noch 8.0 % Mehrwertsteuer hinzu. In diesem Falle ist uns vom
Anlagenbetreiber die Mehrwertsteuernummer bekannt zu geben.
Schema Photovoltaik-Anlagen
(pdf)
Öko-Strom
Haben Sie Interesse an Öko-Strom-Produkten? Gerne senden wir Ihnen
Unterlagen dazu. Melden Sie bitte Ihr Interesse unter
energie.kestenholz@ggs.ch
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