absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot (inkl. Siedlungsgebiet)
Das Entfachen von Feuer, das Grillieren mit Holz oder Holzkohle sowie das Abbrennen von Feuerwerk sind auf dem gesamten Kantonsgebiet und damit auch im Siedlungsraum verboten.
Im ganzen Kanton gilt Waldbrandgefahr Stufe 5 "sehr gross"