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Teilzonen- und Erschliessungsplan "Sportanlage und MZH St. Peter" - öffentliche Auflage

Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 31. August 2026 werden folgende Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

  • Teilzonen und Erschliessungsplan «Sportanlage und Mehrzweckhalle St. Peter»
  • Ergänzung Zonenreglement

Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):

  • Raumplanungsbericht

Auflagezeit:                 17. September 2026 bis 19. Oktober 2026
Auflageort:                  Gemeindeverwaltung Kestenholz, Neue Strasse 1 (während den Schalteröffnungszeiten)

Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG). Die Einsprache ist an den Gemeinderat Kestenholz zu richten.

Der Gemeinderat