Amtliche Beglaubigung
Der Gemeindeschreiber beglaubigt Unterschriften und Kopien. Bitte bringen Sie immer die Originaldokumente mit. Weisen Sie sich mit einem Personaldokument aus (Pass oder IDK). Das Dokument muss vor der Urkundsperson unterschrieben werden.
Die Gemeindeschreiberei ist zuständig für amtliche Beglaubigungen aller Art:
- Unterschriften
- Fotokopien von Urkunden und Zeugnissen
- Legalisationen
- Eidesstattliche Erklärungen
- Vollmachten
Für öffentliche Beurkundungen wende man sich an die Amtschreiberei Thal-Gäu in Balsthal, insbesondere an das
- Grundbuchamt Thal-Gäu (Kaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, etc.)
- Erbschaftsamt (Erbschaftsvertrag, Testament, Inventar, Nachlass, etc.)
- Handelsregisteramt des Kantons Solothurn (Firmengründung, Firmenlöschung, Mutation, etc.)
- private Notare und Fürsprecher in der Umgebung