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Anlassbewilligung

Nach dem Wirtschafts- und Arbeitsgesetz sind die Einwohnergemeinden zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.

Eine Anlassbewilligung ist zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass / einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkolholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss vor Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.

Bei der Anmeldung eines Anlasses / einer Veranstaltung muss das Gesuch spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung Kestenholz eingereicht werden. Bei grösseren Veranstaltungen ist das Gesuch 3 Monate vor der Veranstaltung einzureichen.