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Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug via eUmzug oder direkt am Schalter abmelden.

Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, senden wir bei Schweizer Staatsangehörigen den Heimatschein direkt der neuen Wohngemeinde zu. Wenn Sie bei uns noch keinen Heimatschein hinterlegt hätten, würden wir Sie umgehend informieren.

Für Drittstaatsangehörige (Ausländerausweis in Kreditkartenformat) ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich am neuen Wohnort persönlich am Schalter anmelden müssen, sofern die Gemeinde eUmzug nicht anbietet.
 

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei.