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Mitwirkungsverfahren Gestaltungsplan (GB 2092) und Gesamtkonzept (GB 421 und 2092) "Wohnen am Bach"

Die Mitwirkungsunterlagen können vom 14. März 2024 bis 28. März, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. 

Bis am 28. März 2024 sind Sie herzlich eingeladen mitzuwirken, und uns Ihre Meinung zum Gestaltungsplan schriftlich mitzuteilen. Die Eingaben sind an den Gemeinderat Kestenholz zu richten (A-Post).

Gemeinderat Kestenholz

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