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Bau- und Werkkommission

Präsidium

Thomas Christen
Köpfliweg 10

079 597 25 48
E-Mail

Weitere Mitglieder

  • Markus Bürgi, Hangweg 17
  • Marco Hans, Quellenweg 7
  • Andreas Kaufmann, Bifangstrasse 8
  • Benedikt von Däniken, Gäustrasse 2
  • René Bürgi, Lenzburg (beratendes Mitglied)

Bauen in Kestenholz

Wann braucht es eine Bewilligung?

Das Kantonale Planungs- und Baugesetz und die Kantonale Bauverordnung (KBV) bilden die gesetzliche Grundlage für Bauvorhaben jedglicher Art. Im § 3 der KBV ist aufgeführt, welche Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigen. Ausser der Kantonalen Bauverordnung bilden das Baureglement [pdf, 501 KB] sowie das Zonenreglement [pdf, 2.0 MB] der Einwohnergemeinde die gesetzliche Grundlage.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Nachfolgend sind die Gesuchsunterlagen aufgeführt, die bei einem Bauvorhaben einzureichen sind. Bei kleinen Bauten genügen in der Regel die mit K bezeichneten Baugesuchsunterlagen. Für Heizungsanlagen genügen in der Regel die mit H bezeichneten Unterlagen. Die Unterlagen können auch bei der Gemeindeverwaltung Kestenholz bezogen werden.

Typ Gesuch Inhalt Anzahl
H + K Baugesuch Deckblatt Baugesuchsmappe [pdf, 62 KB] 2-fach
K Baubeschrieb Baubeschrieb [pdf, 96 KB] 2-fach
H + K   Situationsplan 1:500
BSB Oensingen
2-fach
K   Projektpläne 1:100 - des Planers 2-fach
    Eigentumsnachweis / Grundbuchauszug
Amtschreiberei Thal-Gäu
2-fach
  Nutzungsberechnung Nutzungsberechnungen [pdf, 87 KB] 2-fach
  Werkerschliessung Werkleitungsgesuch [pdf, 224 KB] 2-fach
  Telefonanschluss Anschlussgesuch 1-fach
  Brandschutz-
­bewilligung*
Bewilligungsformular SGV  2-fach
H Bewilligung
Wärmetechnische Anlagen
Bewilligungsformular SGV 1-fach
evtl. H   Meldung Tankanlage AFU 3-fach
evtl. H   Bewilligung Tankanlage AFU 2-fach
  Schutzraum

Bewilligungsgesuch AMB

3-fach
    Befreigungsgesuch AMB 2-fach
  Abbrucharbeiten Entsorgungskonzept AFU 2-fach
  Industrie, Gewerbe Arbeitsinspektorat 2-fach
  Hindernisfreies Bauen Gesuchsformular procap bauen 2-fach
  Energienachweis Energietechnischer Massnahmennachweis
Durch Planer
2-fach
  Meldeformular Solaranlagen Meldeformular Solaranlagen 1-fach

*  Für Gebäude gem § 40 der Vollzugsverordung zum GVG

Anforderungen an die Baugesuchsunterlagen
  • Die Baugesuchsmappen und sämtliche Unterlagen sowie Pläne sind zu datieren und von der Bauherrschaft bzw. deren Vertreter, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen.
  • In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen.
  • Sämtliche Gesuchsunterlagen sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Bau- und Werkkommission koordiniert die notwendigen Bewilligungen für das Bauvorhaben und leitet die Gesuchsunterlagen an die betreffenden kommunalen und kantonalen Stellen weiter.
Ablauf des Baubewilligungsverfahrens

Die Verfahrensdauer kann wesentlich beeinflusst werden, wenn folgende Regeln beachtet werden:

  • Die Unterlagen sollten vollständig und in der erforderlichen Qualität eingereicht werden. Das korrekte Darstellen von Plänen uns Ausfüllen von Formularen ist oft nicht einfach und erfordert in vielen Fällen den Beizug von Fachleuten (Architekten, Planern). Mangelhafte Gesuchsunterlagen werden zurückgewiesen.
  • Es ist vorteilhaft, die betroffene Nachbarschaft frühzeitig über das Bauvorhaben zu orientieren und soweit als möglich, auf ihre Anliegen einzugehen, dadurch können allenfalls zeitraubende Rekursverfahren vermieden werden.
  • Planunterlagen von kleinen Bauvorhaben sollten von sämtlichen angrenzenden Nachbarn unterschrieben werden. Das gibt uns die Möglichkeit auf eine Publikation des Bauvorhabens zu verzichten, sofern keine öffentlichen oder schützenswerte private Interessen tangiert werden.
  • Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, das Bauvorhaben vorgängig mit dem Präsidenten der Bau- und Werkkommission zu besprechen bzw. sich über die einzuhaltenden Gesetze und die erforderlichen Bewilligungen zu informieren. Bei sehr komplexen Vorhaben oder solchen an besonderer Lage kann auch der Beizug von kommunalen und kantonalen Fachstellen erforderlich werden.
Verfahrensdauer

Das Baugesuch wird nach Eingang auf Vollständigkeit sowie auf die gesetzlichen Vorschriften des Bau- und Planungsrechts des Kantons Solothurn und der Gemeinde geprüft. Das korrekte Baugesuch wird publiziert und während 14 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Bau- und Werkkommission prüft und bewilligt das eingereichte Baugesuch. Im Normalfall dauert das Baugesuchsverfahren rund 8-10 Wochen.

Liegen jedoch Einsprachen gegen das Bauvorhaben vor, versucht die Bau- und Werkkommission, mittels einer Einspracheverhandlung, für alle beteiligten Personen eine allseits zufrieden stellende Lösung zu finden. Das Verfahren wird sich eventuell verzögern.

Sitzungen der Bau- und Werkkommission

Die Bau- und Werkkommission hält alle 3-4 Wochen eine Sitzung ab. Die eingehenden Gesuche werden aber laufend geprüft und nach Möglichkeit publiziert, um eine möglichst kurze Verfahrensdauer zu erreichen.

Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen Gemeinde

Gesetzliche Grundlagen Kanton Solothurn